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Landgericht Essen, 43 O 119/18

Datum:
11.04.2019
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
3. KfH
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
43 O 119/18
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2019:0411.43O119.18.00
 
Schlagworte:
unlauterer Wettbewerb irreführende Werbung Mehrwertsteuer geschenkt
Normen:
§ 8 Abs. 1, 3 UWG
Sachgebiet:
Wirtschaftsrecht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, in Werbebeilagen, Zeitungsanzeigen und/oder auf sonstigen Werbeträgern zu Zwecken des Wettbewerbs zunächst vorbehaltlos befristete Verkaufsförderungsmaßnahmen über deren angegebenen Endzeitpunkt hinaus fortzusetzen, wenn dies wie aus den Anlagen K 1 und K 2 ersichtlich geschieht.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird der Beklagten angedroht:

oder

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 220,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.07.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen des Unterlassungsantrages gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 28.000,00 Euro, im Übrigen gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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