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Landgericht Essen, 3 O 402/18

Datum:
01.08.2019
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 402/18
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2019:0801.3O402.18.00
 
Schlagworte:
Abgasthematik
Normen:
§ 826 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

1.       Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.935, 00 EUR zzgl. Beitrag zum KSB Plus i.H.v. 949,60 EUR  nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten seit dem 6.6.2015 bis zum 17.12.2018 und seither 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Finanzierungskosten von EUR 784, 67, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs VW Touran (FIN ), zu zahlen.

2.       Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte seit dem 18.12.2018 mit der Rücknahme des in Ziffer 1 bezeichneten Gegenstands in Annahmeverzug befindet.

3.       Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung i.H.v. 1.242,84 EUR freizustellen.

4.       Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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