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Landgericht Essen, 18 O 180/15

Datum:
12.06.2019
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
18. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 O 180/15
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2019:0612.18O180.15.00
 
Schlagworte:
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, einen Betrag in Höhe von 27.611,50 Euro für den Kläger an das Z., Außenstelle C., F.-straßeN01, 45964 C. zu der BG-Nr.: N02 zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 00.00.0000.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.183,38 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 00.00.0000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckbaren Betrages.

 
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