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Landgericht Essen, 10 S 94/19

Datum:
16.12.2019
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 S 94/19
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2019:1216.10S94.19.00
 
Schlagworte:
Zeitwertschaden
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

werden die Parteien darauf hingewiesen, dass die Kammer nach Beratung beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 21.03.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen – Az. 25 C 125/18 – durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Beabsichtigt ist weiter eine Wertfestsetzung für das Berufungsverfahren auf 4.746,- EUR.

Die Parteien erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme, der Kläger ggf. auch zur Rücknahme der Berufung binnen mit Blick auf Weihnachtsfeiertage dreier Wochen.

 
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