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Landgericht Essen, 10 S 21/18

Datum:
14.01.2019
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 S 21/18
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2019:0114.10S21.18.00
 
Schlagworte:
Zurückweisung der Berufung
Normen:
§ 522 ZPO
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das am 26.01.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen, Az. 130 C 201/17, wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf die Wertstufe bis 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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