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Landgericht Essen, 43 O 93/17

Datum:
27.09.2018
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
3. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
43 O 93/17
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2018:0927.43O93.17.00
 
Sachgebiet:
Wirtschaftsrecht
 
Tenor:

I.

Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von sechs Monaten, jeweils zu vollstrecken an einem der Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Beklagten,

zu unterlassen,

a)        für das Produkt Funktionsecke, Artikel-Nr. … mit einem Preis von 299,99 Euro in Gegenüberstellung zu einem durchgestrichenen Preis von 399,99 Euro zu werben, wenn der Preis von 299,99 Euro bereits zuvor vom 28.11.2016 bis zum 03.12.2016, vom 05.12.2016 bis zum 10.12.2016, vom 09.01.2017 bis zum 14.01.2017, vom 15.01.2017 bis zum 21.01.2017, vom 23.01.2017 bis zum 28.01.2017, vom 06.02.2017 bis zum 11.02.2017, vom 20.02.2017 bis zum 25.02.2017 und vom 20.03.2017 bis zum 25.03.2017 beworben wurde,

und/oder

b)        für das Produkt Funktionsecke, Artikel-Nr. … mit einem Preis von 399,99 Euro in Gegenüberstellung zu einem durchgestrichenen Preis von 499,99 Euro zu werben, wenn der Preis von 399,99 Euro bereits zuvor vom 28.11.2016 bis zum 03.12.2016, vom 05.12.2016 bis zum 10.12.2016, vom 09.01.2017 bis zum 14.01.2017, vom 15.01.2017 bis zum 21.01.2017 und vom 13.03.2017 bis zum 18.03.2017 beworben wurde sowie vom 13.02.2017 bis zum 18.02.2017 ein Preis von 299,99 Euro beworben wurde:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

und/oder

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und/oder

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II.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 267,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.09.2017 zu zahlen.

III.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen des Unterlassungsantrages gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 15.000,00 Euro, im Übrigen (wegen des Zahlungsantrages) gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 
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