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Landgericht Essen, 43 O 16/18

Datum:
12.07.2018
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
3. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
43 O 16/18
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2018:0712.43O16.18.00
 
Sachgebiet:
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr im Internet oder sonst werblich mit der Ankündigung zu werben:

„Vom C anerkannter Kfz.-Sachverständiger für

Kraftfahrzeugschäden und Kraftfahrzeugbewertung“

solange dies nicht den Tatsachen entspricht;

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wird dem Beklagten angedroht:

oder

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 267,50 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.02.2018 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wegen des Unterlassungsantrages gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 15.000,00 Euro, im Übrigen (wegen des Zahlungsantrages) gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Streitwert für den Rechtsstreit wird auf 10.000,00 € festgesetzt.

 
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