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Landgericht Essen, 2 O 215/17

Datum:
13.03.2018
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
2. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 O 215/17
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2018:0313.2O215.17.00
 
Normen:
§ 823 Abs. 1 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Schadenersatz, Schlag in Gesicht, Sturz

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2000 Euro zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 65 % und der Beklagte zu 35 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vor der Vollstreckung leistet.

 
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