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Landgericht Essen, 13 S 66/18

Datum:
22.08.2018
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
13. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 S 66/18
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2018:0822.13S66.18.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen-Borbeck (6 C 8/18) vom 10.07.2018 wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 851,76 EUR festgesetzt.

 
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