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Landgericht Essen, 10 S 84/17

Datum:
20.09.2018
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 S 84/17
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2018:0920.10S84.17.00
 
Schlagworte:
Eigenbedarf, Wohnraummiete
Normen:
§ 574 Abs. 1 BGB, § 573 Abs. 3 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Das Urteil des Amtsgerichts Hattingen vom 26.05.2017, Az: 17 C 96/15, wird aufgehoben.

                            Die Klage wird abgewiesen.

                            Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

                            Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung seitens der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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