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Landgericht Essen, 10 S 21/18

Datum:
28.09.2018
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 S 21/18
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2018:0928.10S21.18.00
 
Schlagworte:
Mangel der Vertretungsmacht
Normen:
§ 164 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass die Kammer nach Beratung beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 26.01.2018 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen, Az. 130 C 201/17, durch Beschluss gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme, für den Beklagten ggf. zu Rücknahme der Berufung binnen zweier Wochen.

 
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