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Landgericht Essen, 7 S 188/16

Datum:
27.06.2017
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 S 188/16
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2017:0627.7S188.16.00
 
Schlagworte:
Haftung des Autowaschanlagenbetreibers bei Fehlen einer Sicherheitseinrichtung zum Stopp der Anlage in einer Gefahrensituation
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Marl (16 C 59/16) vom 02.12.2016 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Beklagte.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
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