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Landgericht Essen, 7 S 188/16

Datum:
04.05.2017
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 S 188/16
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2017:0504.7S188.16.00
 
Schlagworte:
Haftung des Autowaschanlagenbetreibers bei Fehlen einer Sicherheitseinrichtung zum Stopp der Anlage in einer Gefahrensituation
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

 
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