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Landgericht Essen, 4 O 114/17

Datum:
28.08.2017
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 114/17
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2017:0828.4O114.17.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

I.

Die Beklagte zu 1.) wird verurteilt, an den Kläger 15.419,28 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15.03.2017 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Übereignung und Herausgabe des Pkw B, FIN: … .

II.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 2.) verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen für Schäden, die aus der Manipulation des Fahrzeugs B, FIN: … durch die Beklagte zu 2.) resultieren.

III.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte zu 1.) mit der Rücknahme des unter Ziffer I. genannten Pkw im Annahmeverzug befindet.

IV.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

V.

Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.

VI.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

 
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