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Landgericht Essen, 20 O 51/17

Datum:
29.12.2017
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
20. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 O 51/17
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2017:1229.20O51.17.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

1.)

Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den durch die Nichterteilung der Drittschuldnerauskunft entstandenen Schaden zu ersetzen.

2.)

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.029,35 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.06.2017 zu zahlen.

3.)

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

4.)

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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