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Landgericht Essen, 15 S 70/17

Datum:
16.08.2017
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 S 70/17
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2017:0816.15S70.17.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers und der Drittwiderbeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen (428 C 484/16) vom 20.02.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels tragen der Kläger und die Drittwiderbeklagte.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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