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Landgericht Essen, 11 O 184/16

Datum:
08.03.2017
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 184/16
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2017:0308.11O184.16.00
 
Normen:
BGB § 280 Abs. 1 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Eine vereinzelt gebliebene Vorstrafe eines verantwortlichen Organs einer Gesellschaft, die eine Unternehmensanleihe herausgibt, verpflichtet die Bank im Beratungsverhältnis gegenüber ihren Kunden nicht zu einer Aufklärung bzw. weiteren Nachforschung, jedenfalls soweit die Vorstrafe mehr als 10 Jahre zurückliegt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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