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Landgericht Essen, 10 S 31/15

Datum:
14.01.2016
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 S 31/15
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2016:0114.10S31.15.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 15.01.2015 – 12 C 9/14 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet oder in dieser Höhe hinterlegt.

Die Revision wird zugelassen.

 
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