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Landgericht Essen, 31 Ns 42/15

Datum:
22.05.2015
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
XI. kleine Strafkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
31 Ns 42/15
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2015:0522.31NS42.15.00
 
Schlagworte:
Volksverhetzung
Normen:
§ 130 Abs. 1 StGB
Sachgebiet:
Strafrecht
 
Tenor:

Die Berufung des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 30.01.2015 aufgehoben.

Der Angeklagte wird wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Angewendte Vorschriften: § 130 Abs. 1 StGB

 
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