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Landgericht Essen, 10 S 325/14

Datum:
29.01.2015
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 S 325/14
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2015:0129.10S325.14.00
 
Normen:
§ 12h VAG, Art. 7 EGVVG
Sachgebiet:
Privatversicherungsrecht
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Essen vom 13.08.2014 (22 C 9/14) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil sowie die angefochtene Entscheidung sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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