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Landgericht Essen, 8 O 120/13

Datum:
09.01.2014
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
8. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 O 120/13
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2014:0109.8O120.13.00
 
Schlagworte:
Beschädigung eines anderen Kfz durch Umfahren eines mobilen Verkehrsschildes
Normen:
§ 823 Abs. 1 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.369,97 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.06.2013 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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