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Landgericht Essen, 7 T 285/14

Datum:
04.09.2014
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 T 285/14
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2014:0904.7T285.14.00
 
Normen:
§§ 36 InsO, 850c ZPO
Sachgebiet:
Sonstiges
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 05.05.2014 dahingehend abgeändert, dass dem Schuldner aus seinem Arbeitseinkommen monatlich ab dem 12.02.2014 ein Betrag von 2.308,53 Euro pfandfrei zu belassen ist.

Es werden keine Gerichtsgebühren erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Dem Schuldner wird mit Wirkung ab Antragstellung Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I aus E bewilligt.

 
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