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Landgericht Essen, 11 O 344/13

Datum:
23.07.2014
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
11. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 O 344/13
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2014:0723.11O344.13.00
 
Normen:
§ 280 Abs. 1 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.983,30 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.11.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung und Übertragung aller Rechte aus der mittelbaren Beteiligung an der F GmbH & Co. KG zu einem Nennwert von 10.000,00 Euro, Beteiligungsnummer: ...

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Annahme der Übertragung der mittelbaren Beteiligungsrechte an der F GmbH & Co. KG in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich des weiteren Zinsanspruchs abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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