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Landgericht Essen, 3 O 288/11

Datum:
27.05.2013
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 288/11
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2013:0527.3O288.11.00
 
Sachgebiet:
Verkehrsrecht
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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