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Landgericht Essen, 4 O 95/12

Datum:
23.08.2012
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 95/12
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2012:0823.4O95.12.00
 
Normen:
§§ 3, 4, 5, 8 UWG
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Wettbewerbswidrige Werbung mit der Bezeichnung "Notar" nach Ausscheiden aus dem Notariat

 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, auf seinen Praxisschildern u.a. an dem Gebäude B-Str. … unter der Bezeichnung „Notar“ zu firmieren sowie auf seiner Homepage www…..de als Notar aufzutreten und im Rahmen seiner Internetpräsenz unter www…..de mit einem fehlerhaften und unvollständigen Impressum, insbesondere hinsichtlich der Angabe der berufsständischen Kammer und der berufsrechtlichen Regelungen sowie deren Zugänglichkeit, aufzutreten, sowie auf der vorbezeichneten Homepage die Bezeichnung „Notariat“ zu führen und auf der vorbezeichneten Homepage damit zu werben, als „Repetitor (Uni C)“ zu arbeiten.

Dem Beklagten wird für den Fall der Zuwiderhandlung  ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten angedroht.

Der Beklagte wird des Weiteren verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Anwaltsgebühren in Höhe von 837,52 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2012 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 17% und der Beklagte 83%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,für den Kläger hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,- Euro, im Übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht vor der Vollstreckung der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 

Tatbestand

1 2 3 4 5 6 7 8 9 11 12 14 15 16 17

Entscheidungsgründe

18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62
 

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