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Landgericht Essen, 17 O 300/10

Datum:
16.03.2012
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
17. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
17 O 300/10
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2012:0316.17O300.10.00
 
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Klage gegen die Beklagte zu 5) wird abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen zu 74% die Klägerin und zu 26% die Beklagten zu 1) bis 4) als Gesamtschuldner.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 5) und der Streithelferin zu 5) trägt die Klägerin.

Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin und der Beklagten zu 1) – 4) tragen diese jeweils selbst.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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