Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Essen, 7 T 366/11 und 7 T 397/11

Datum:
21.07.2011
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 T 366/11 und 7 T 397/11
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2011:0721.7T366.11UND7T397.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bottrop, 18 M 1326/10
Normen:
§ 805 i ZPO
Sachgebiet:
Sonstiges
 
Tenor:

In Abänderung der angefochtenen Beschlüsse wird angeordnet, dass dem Schuldner von der Abfindungsleistung gem. Ziff. 2 des zwischen dem Schuldner und der Drittschuldnerin geschlossenen Aufhebungsvertrages vom 21.12.2010 ein Betrag in Höhe von 19.002,60 € pfändungsfrei zu verbleiben hat.

Im Übrigen werden die sofortigen Beschwerden zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten werden auf die Hälfte reduziert. Die außergerichtlichen Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank