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Landgericht Essen, 7 T 241/10

Datum:
15.02.2011
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 T 241/10
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2011:0215.7T241.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 162 IK 43/06
Sachgebiet:
Rechtspflege und Gerichtsverfahrensrecht
 
Tenor:

Vergütung                                         10.194,96 Euro

Auslagen                                            9.175,46 Euro

zuzüglich 19 % Umsatzsteuer             3.680,38 Euro

Endbetrag                                         23.050,80 Euro.

Der Betrag in Höhe von 800,40 Euro, den der Treuhänder bereits aus der Landeskasse erhalten hat, ist in Abzug zu bringen.

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Differenzbetrag der Insolvenzmasse entnommen werden.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2).

Der Beschwerdewert wird auf 39.757,21 Euro festgesetzt.

 
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