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Landgericht Essen, 7 T 235/11

Datum:
23.05.2011
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 T 235/11
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2011:0523.7T235.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bottrop, 18 M 16/11
Normen:
§ 850 k IV ZPO
Sachgebiet:
Sonstiges
 
Tenor:

Der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 24.03.2011, durch den die Erinnerung der Drittschuldnerin zurückgewiesen worden war, wird aufgehoben.

Auf die Erinnerung der Drittschuldnerin zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts Bottrop vom 02.03.2011 aufgehoben. Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Schuldnerin vom 02.03.2011 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer neu zu bescheiden.

Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Entscheidung hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten ist nicht veranlasst.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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