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Landgericht Essen, 6 O 174/10

Datum:
24.11.2011
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 174/10
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2011:1124.6O174.10.00
 
Normen:
§ 280 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.300,- € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2010 zu zahlen Zug-um Zug gegen Übertragung von 20 Stück „M C Topzins Zertifikaten“ (…) gutgeschrieben zur Depotnummer ….

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte hinsichtlich der Übertragung von 20 Stück „M C Topzins Zertifikaten“ (…), gutgeschrieben zur Depotnummer … in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 80 % und der Kläger zu 20 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

 
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