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Landgericht Essen, 19 O 190/10

Datum:
11.01.2011
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
19. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
19 O 190/10
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2011:0111.19O190.10.00
 
Normen:
§§ 278, 311 (2), 280 (1) BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht Zivilrecht
Leitsätze:

Verstoß gegen die Beratungs- bzw. Aufklärungspflicht, Kapitalanlage, Zurechnung des Fehlverhaltens des Agenten, Verjährung

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.750,00 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 4% p.a. vom 20.12.2005 bis zum 03.08.2010 zzgl. Zinsen auf den sich hieraus ergebenden Gesamtbetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.08.2010 zu zahlen - Zug um Zug gegen Übertragung der klägerischen Beteiligung an der E Immobilienfonds GmbH & Co. KG im Nennwert von

15.000,00 € mit der Beteiligungsnummer ......

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Rechtsanwaltskosten in Höhe

von 1.370,88 Euro zu erstatten.

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der

oben benannten Gegenleistung in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des

jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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