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Landgericht Essen, 45 O 5/10

Datum:
19.03.2010
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
5. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
45 O 5/10
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2010:0319.45O5.10.00
 
Nachinstanz:
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 101/10
Normen:
§§ 5, 5 a UWG
Sachgebiet:
Handelsrecht Wettbewerbsrecht (UWG), Zivilrecht
Leitsätze:

Angebot eines zuvor gewerblich genutzten PKW auf einer Internetplattform als "Jahreswagen" mit "1 Vorbesitzer"

Rechtskraft:
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 
Tenor:

Der Beschluss des Landgerichts Essen vom 18.01.2010 (Az. 45 O 5/10)

wird aufgehoben.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 13.01.2010 wird

zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Verfügungsklägerin kann jedoch die Vollstreckung durch Sicherheits-

leistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden,

es sei denn, dass die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung ihrerseits

in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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