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Landgericht Essen, 41 O 115/09

Datum:
06.01.2010
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
1. KfH
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
41 O 115/09
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2010:0106.41O115.09.00
 
Schlagworte:
Nachahmung von Bestellsystemsoftware für die Druckindustrie
Normen:
§ 4 Nr. 9 UWG
Sachgebiet:
Wirtschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
 
Tenor:

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin darf die Vollstreckung der Verfügungsbeklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Streitwert: 100.000,00 €.

 
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