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Landgericht Essen, 15 S 183/09

Datum:
23.02.2010
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
15. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 S 183/09
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2010:0223.15S183.09.00
 
Normen:
§ 556 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht Zivilrecht
Leitsätze:

Betriebskostenabrechnung

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.05.2009 verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen – 3a C 33/06 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 419,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem seit dem 23.08.2003 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weiter gehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 88% und den Beklagten zu 12% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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