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Landgericht Essen, 12 O 255/09

Datum:
13.04.2010
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 255/09
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2010:0413.12O255.09.00
 
Normen:
§§ 280, 823 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht Zivilrecht
Leitsätze:

Falschbetankung eines PKW, Schadensersatz, Mitverschulden, deklaratorisches Anerkenntnis

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 10.410,33 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.01.2009 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 10 %, die Beklagte 90 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar,

für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages,

für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung.

Der Klägerin bleibt nachgelassen die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.

 
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