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Landgericht Essen, 7 T 170/09

Datum:
25.06.2009
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
7. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 T 170/09
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2009:0625.7T170.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 90 AR 35/09
Normen:
§ 1 Abs. 2 PartGG
Sachgebiet:
Handelsrecht
 
Tenor:

hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L,

Richter am Landgericht I und

die Richterin am Landgericht H

auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 11.03.2009 (90 AR 35/2009)

am 25.06.2009 beschlossen:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und das Amtsgericht angewiesen, von seinen Bedenken hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit der zur Anmeldung angemeldeten Partnerschaftsgesellschaft abzusehen.

 
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