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Landgericht Essen, 6 O 259/08

Datum:
19.02.2009
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
6. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 O 259/08
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2009:0219.6O259.08.00
 
Normen:
§ 280 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Beraterfehler bei einer Bank

 
Tenor:

In dem Rechtsstreit

....

hat die 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 19.02.2009

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T,

die Richterin am Landgericht C

und die Richterin S

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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