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Landgericht Essen, 44 T 3/09

Datum:
04.05.2009
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
44 T 3/09
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2009:0504.44T3.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 89 HRB 20552
Normen:
§ 53 (1) GmbHG
Sachgebiet:
Handelsrecht
Leitsätze:

Änderung der Firma durch einen Insolvenzverwalter ohne Satzungsänderung

 
Tenor:

hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht E, die Handelsrichterin L und den Handelsrichter N am 04. Mai 2009 b e s c h l o s s e n :

Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers wird der

Beschluss des Amtsgerichts F vom 26.03.2009

aufgehoben.

Das Amtsgericht F wird angewiesen, die beantragte

Eintragung vorzunehmen, wenn gegen diese keine weiteren

Bedenken bestehen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außerge-

gerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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