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Landgericht Essen, 12 O 436/08

Datum:
17.09.2009
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
12. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 O 436/08
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2009:0917.12O436.08.00
 
Normen:
§ 433 BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:

Austausch des Schuldners, Vertragsübernahme bei Wohnungseigentümergemeinschaften bei einem Energielieferungsvertrag

Rechtskraft:
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sondern durch die Entscheidung des OLG Hamm vom 09.02.2010 (19 U 127/09) abgeändert worden.
 
Tenor:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 11.309,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2008 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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