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Landgericht Essen, 44 O 69/08

Datum:
11.08.2008
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
44 O 69/08
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2008:0811.44O69.08.00
 
Normen:
§ 5 (2) S 1 Nr. 3 UWG
Sachgebiet:
Handelsrecht
 
Tenor:

hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 11. August 2008

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht E.,

den Handelsrichter G. und den Handelsrichter C.

für Recht erkannt:

Den Beklagten zu 1.) bis 3.) wird, bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwi-derhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten untersagt,

im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken

in den „Gelben Seiten“ im Internet für ihre zahnärztlichen Leistungen mit dem Hinweis „Ärztegemeinschaft “ zu werben

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 1/2 die Klägerin, zu je 1/6 die Beklagten zu 1.) bis 3.).

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 18.000,00 €, für die Beklagten ohne Sicherheitsleistung.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweiligen Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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