Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Essen, 44 O 201/06

Datum:
09.01.2008
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
44 O 201/06
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2008:0109.44O201.06.00
 
Normen:
§§ 887, 890 Abs. 2 ZPO
Sachgebiet:
Wirtschaftsrecht
 
Tenor:

1 .

Die Gläubigerin wird ermächtigt, den nach dem Teil-Urteil des Landgerichts Essen vom 04.06.2007 ( Aktenzeichen : 44 O 201/06 ) von der Schuldnerin zu erteilenden Buchauszug durch einen von der Gläubigerin auszuwählenden und zur Berufsver-schwiegenheit verpflichteten Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buch-sachverständigen auf Kosten der Schuldnerin erstellen zu lassen.

2 .

Der Schuldnerin wird aufgegeben, an die Gläubigerin als Vorschuss auf die voraussichtlichen Kosten dieses Wirtschaftsprüfers oder vereidigten Buchsachverständigen einen Betrag von 5.000 € zu zahlen.

3 .

Der Schuldnerin wird aufgegeben, dem von der Gläubigerin beauftragten Wirt-schaftsprüfer oder vereidigtem Buchsachverständigen ungehinderten Zutritt zu ih-ren Geschäftsräumen und Einsicht in die Geschäftsbücher und sonstigen Urkunden zu gewähren, soweit dies zur Fertigung des Buchauszuges erforderlich ist.

Der Schuldnerin wird aufgegeben, dem von der Gläubigerin beauftragten Wirt-schaftsprüfer oder vereidigtem Buchsachverständigen die zur Fertigung des Buch-auszuges erforderlichen Geschäftsbücher und sonstigen Urkunden zu einem noch vom Wirtschaftsprüfer oder vereidigtem Buchsachverständigen mitzuteilenden Ter-min und weiter auch die zur Fertigung erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten ( Raum, Hilfskräfte ) zur Verfügung zu stellen.

4 .

Der Schuldnerin wird für den Fall der Zuwiderhandlung gegen Ziffer 3.) dieses Be-schlusses die Verhängung eines Ordnungsgeldes bis zu 100.000 €, für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

5 .

Die Schuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank