Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Landgericht Essen, 3 O 48/08

Datum:
14.04.2008
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
Einzelrichter
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 48/08
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2008:0414.3O48.08.00
 
Normen:
§ 249 ff BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
Leitsätze:
 
Tenor:

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 14.04.2008

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht C. als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.971,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.07 zu zahlen.

Die Beklagte wird weiterhin verurteilt, die Klägerin von vorgerichtlichen Anwaltskosten gegenüber ihrer Anwältin E. in Essen in Höhe von 210,63 € freizustellen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank