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Landgericht Essen, 4 O 586/03

Datum:
25.01.2007
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
4. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 O 586/03
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2007:0125.4O586.03.00
 
Normen:
§§ 839, 249 ff BGB, Art. 34 GG
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 25.01.2007

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht E., die Richterin am Landgericht T. und den Richter Q.

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.861,18 € nebst Zinsen in Hö-he von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 9.594,24 € seit dem 09.02.2004 und im Übrigen seit dem 13.12.2004 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger seine Rentenausfälle für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 30.06.2005 bis zu ei-nem Betrag von 3.143,22 € zu ersetzen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 68 % dem Kläger und zu 32 % der Beklagte auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

 
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