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Landgericht Essen, 3 O 442/07

Datum:
17.12.2007
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
3. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 O 442/07
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2007:1217.3O442.07.01
 
Schlagworte:
Schmerzensgeld
Normen:
BGB § 253; StGB §§ 164, 186
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 1.000,00 € zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4/6, die Beklagte 2/6.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch können die Parteien die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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