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Landgericht Essen, 21 KLs (2/07)

Datum:
07.03.2007
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
1. große Strafkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
21 KLs (2/07)
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2007:0307.21KLS2.07.00
 
Normen:
§§ 263, 266 StGB
Sachgebiet:
Strafrecht
Rechtskraft:
ja
 
Tenor:

hat die I. Große Strafkammer des Landgerichts Essen als Wirtschaftsstrafkammer in der mündlichen Verhandlung vom 07.03.2007, an der teilgenommen haben:

Vorsitzender Richter am Landgericht M.

als Vorsitzender,

Richter am Landgericht Dr. P. und Richter am Landgericht L.

als beisitzende Richter,

Studienrat Michael X. Essen,

Hausfrau Iris Q., Essen,

als Schöffen,

Staatsanwältin L.

als Beamtin der Staatsanwaltschaft,

Rechtsanwalt C. aus Dortmund für den Angeklagten zu 1) und Rechtsanwalt Dr. h. c. E. aus Düsseldorf für den Angeklagten zu 2) als Verteidiger,

Justizhauptsekretär T.

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle

für R e c h t erkannt:

Die Angeklagten werden wegen gemeinschaftlich begangener Untreue in 65 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von jeweils

5 Jahren und 9 Monaten

verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

 
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