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Landgericht Essen, 45 O 88/05

Datum:
10.02.2006
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
5. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
45 O 88/05
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2006:0210.45O88.05.00
 
Normen:
87 AktG
Sachgebiet:
Handelsrecht
Rechtskraft:
nein
 
Tenor:

hat die 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 20.01.2006

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht M.

und die Handelsrichter Dr. F. und L.

für R e c h t erkannt:

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger bei

Bedarf einen Firmenwagen einschließlich Fahrer

- zeitlich uneingeschränkt - auf Kosten der

Beklagten zur Verfügung zu stellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen eine Sicherheitsleistung von

20.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

 
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