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Landgericht Essen, 10 S 145/05

Datum:
01.09.2005
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 S 145/05
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2005:0901.10S145.05.00
 
Normen:
§ 556 a BGB
Sachgebiet:
Bürgerliches Recht Zivilrecht
Leitsätze:

Mietrecht, einseitige Abänderung des Nebenkosten-Umlageschlüssels

 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14. 02. 2005

verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen - 23 C 96/04 -

abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 298,01 €

(i. B.: zweihundertachtundneunzig 01/100 Euro) nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-

zinssatz seit dem 04. 05. 2004 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 75 %

und der Beklagten zu 25 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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