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Landgericht Essen, 10 S 552/03

Datum:
18.11.2004
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
10. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 S 552/03
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2004:1118.10S552.03.00
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. 10. 2003

verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen-Steele

- 17 C 168/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Wegen des Tatbestands wird auf die Feststellungen in dem angefochtenen Urteil Bezug genommen, § 540 ZPO.

Das Amtsgericht hat die von der Klägerin vorgelegte Abtretungsbestätigung vom 19.9.2001 als nicht ausreichend angesehen, weil sich aus ihr nur ableiten lasse, dass zeitlich vor dem 19.9.2001 entstandene Forderungen abgetreten worden seien, und sodann ohne vorherigen richterlichen Hinweis - die Beklagte hatte dies vorsorglich gerügt - abgewiesen.

Die Klägerin macht mit der Berufung geltend, dem Amtsgericht sie eine Aufklärungspflichtverletzung unterlaufen.

Die Kammer hat Beweis erhoben durch Einholung eines schriftlich erstatteten Sachverständigengutachtens.

 
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