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Landgericht Essen, 5 T 246/03

Datum:
08.09.2003
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
5. Zivilkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 T 246/03
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2003:0908.5T246.03.00
 
Tenor:

Der Beschluss des AG Essen vom 09.07.2003 (163 IK 8/02) wird ab-geändert.

Der Beschwerdeführer erhält als Vorschuss auf die Gesamtvergütung und -auslagen 127,60 EUR.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

 
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