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Landgericht Essen, 45 O 39/03

Datum:
19.09.2003
Gericht:
Landgericht Essen
Spruchkörper:
5. Kammer für Handelssachen
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
45 O 39/03
ECLI:
ECLI:DE:LGE:2003:0919.45O39.03.00
 
Normen:
§ 95 (1) S. 3 InsO
Sachgebiet:
Zivilrecht, Insolvenzrecht
Leitsätze:

Aufrechnung gegenüber einer Rechnung der Insolvenzschuldnerin

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 30.245,17 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 05.03.2001 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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